Lockerungen erwünscht

von Redaktion

Bei unerfülltem Kinderwunsch: Zuschüsse auch für Unverheiratete

Bisher sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen, unter denen sich die Krankenkassen an den Kosten für eine künstliche Befruchtung beteiligen, in Deutschland relativ eng. So müssen Paare beispielsweise noch immer verheiratet sein, um eine Zuzahlung zu bekommen. Eine aktuelle, repräsentative Online-Umfrage der IKK classic zeigt, dass sich vor allem hier ein Großteil der 1000 Befragten Lockerungen wünscht.

Was die Krankenkassen leisten

Schätzungen zufolge sind in Deutschland rund sechs Millionen Männer und Frauen ungewollt kinderlos, jährlich werden über 100000 Kinderwunschbehandlungen durchgeführt. Anrecht auf Unterstützung durch die gesetzlichen Krankenkassen haben Ehepaare, die den Altersgrenzen entsprechen: Beide müssen über 25 Jahre alt sein, Frauen dürfen höchstens 40 und Männer maximal 50 Jahre alt sein. Zudem muss zuvor ärztlich festgestellt werden, dass die Behandlung Aussicht auf Erfolg hat. Dann übernehmen die Kassen 50 Prozent der Kosten für die ersten drei Versuche einer künstlichen Befruchtung. Der aktuellen Umfrage zufolge wünschen sich 54 Prozent vor allem Lockerungen in der Trauschein-Frage, auch für unverheiratete Paare sollten die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gelten. Dass beide Partner dafür zuvor eine gewisse Zeit zusammengelebt haben sollten, befürworten 30 Prozent. „Ein unerfüllter Kinderwunsch ist ein sehr sensibles Thema“, so Maren Soehring von der IKK classic. „Schon jetzt unterstützen wir betroffene Paare über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus. Bei den Rahmenbedingungen ist jedoch die Politik gefragt.“

Sofern sich die Karriereplanung mit dem Kinderwunsch nicht vereinbaren lässt, wäre für mehr als 40 Prozent der Befragten „Social Freezing“ eine Alternative. Dabei werden Eizellen entnommen und eingefroren, um sie später für eine künstliche Befruchtung zu nutzen.

Die Kosten liegen pro Eingriff bei etwa 3000 Euro zuzüglich 300 bis 600 Euro pro Jahr für die Konservierung. „Für junge Erwachsene, die an Krebs erkrankt sind, werden die Kosten für eine Kryokonservierung seit Mai 2019 von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Durch die Konservierung von Keimzellgewebe, Ei- und Samenzellen kann diese Patientengruppe auch nach einer Krebsbehandlung noch Kinder bekommen“, erklärt Maren Soehring.

Aktuell: Das Thema „Social Freezing“

Neun von zehn Befragten begrüßen diese Regelung grundsätzlich. Allerdings sind 60 Prozent der Ansicht, dass auch Frauen ohne Krebserkrankung beim „Social Freezing“ finanziell unterstützt werden sollten. Mehr als ein Drittel der Befragten wiederum lehnt „Social Freezing“ für sich persönlich ab.

Eine Kinderwunschbehandlung kostet je nach Methode zwischen 1000 und 4000 Euro pro Versuch. Manche Krankenkassen gewähren ihren Mitgliedern zusätzliche Unterstützung. In einigen Bundesländern gibt es weitere Zuschüsse. djd

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