Bevor ein Untermieter einziehen darf, muss der Hauptmieter in der Regel seinen Vermieter um Zustimmung bitten. Der Vermieter darf seine Entscheidung jedoch nicht von einer Mieterhöhung abhängig machen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichtes Berlin hervor. Er kann den Zuschlag erst recht nicht f
Dieser Artikel (ID: 1079459) ist am 27.07.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 54), Wasserburger Zeitung (Seite 54), Mangfall-Bote (Seite 54), Chiemgau-Zeitung (Seite 54), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 54), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 54), Neumarkter Anzeiger (Seite 54).