Bevor ein Untermieter einziehen darf, muss der Hauptmieter in der Regel seinen Vermieter um Zustimmung bitten. Der Vermieter darf seine Entscheidung jedoch nicht von einer Mieterhöhung abhängig machen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichtes Berlin hervor. Er kann den Zuschlag erst recht nicht fordern, wenn die Belegung der Wohnung gleich bleibt.
Ist eine entsprechende Klausel im Mietvertrag verankert, ist diese nach Auffassung der Richter unzulässig. Insbesondere, wenn sich wie im verhandelten Fall durch den Untermieter die Anzahl der Personen, die die Wohnung bewohnen, nicht verändert. Selbst bei einer stärkeren Belegung sei laut Deutschem Mieterbund ein Untermietzuschlag nicht per se gerechtfertigt.