Auto-Ladestation:Das müssen Eigentümer wissen

von Redaktion

In Garagen und auf Privat-Parkplätzen von Wohnanlagen darf kein Bewohnereigenmächtig aktiv werden

Städte rüsten in puncto Ladestationen für E-Autos sichtbar auf. Und auch immer mehr Immobilienbesitzer denken darüber nach. Darum ist dieses Thema gerade auch in Wohnanlagen zunehmend relevant: Wer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) lebt und dort künftig sein Elektroauto laden möchte, braucht die Zustimmung der Miteigentümer. Denn: Die Stellplätze zählen fast immer zum Gemeinschaftseigentum. Auch wer ein Sondernutzungsrecht hat, darf nicht eigenmächtig aktiv werden, warnt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum auf seiner Homepage.

Wird die neue Ladesäule oder Wandladestation an das Hausstromnetz angeschlossen oder werden Leitungen verlegt, greift die Installation in das gemeinsame Eigentum ein. Bevor Eigentümer selbst Hand anlegen, sollten sie deshalb entweder einen Beschluss der WEG abwarten, dass die Installation einer Ladestation auf dem eigenen Stellplatz geduldet wird. Oder sie streben einen Beschluss an, nach dem die WEG auf mehreren Stellplätzen Ladestationen einrichtet und die Kosten verteilt.

Letzteres empfiehlt der Verband vor allem, wenn zunächst die technischen Voraussetzungen in der Garage oder auf dem Parkplatz erst noch geschaffen werden müssen. Damit niemand sein Auto auf Kosten aller auflädt, sollte es für die Ladestation auch einen eigenen Stromzähler geben.

Bislang haben Eigentümer keinen Anspruch darauf, dass die WEG die Installation duldet. Zudem ist unklar, wie viele Stimmen dafür notwendig sind, so der Verband. Eine doppelte qualifizierte Mehrheit solle es aber mindestens sein.

Artikel 2 von 11