Wenn Kinder im Garten spielen und toben, geht es nicht immer leise zu. Aber auch Bälle, die über den Zaun fliegen, oder kahlgepflückte Büsche sind für manche Nachbarn ein rotes Tuch. Ein Überblick, was bei typischen Streitfällen gilt.
Wie laut dürfen Kinder sein?
Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass Geräusche von Kindern kein Lärm im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes sind. „In welchem Maße genau der Lärm zu dulden ist, hängt vom Einzelfall ab“, erklärt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland mit Sitz in Berlin. „Wenn es bei einem Nachbarstreit hart auf hart kommt, muss ein Sachverständiger eine Lärmmessung vornehmen“, sagt Ludwig Scherzler, Münchner Anwalt für Nachbarschaftsrecht. Besser: Nachbarn können sich mit einer Schiedsperson an einen Tisch setzen und miteinander reden.
Dürfen Kinder das Obst aus Nachbars Garten pflücken?
Nein. Wer von Nachbars Baum pflückt, begeht formal einen Diebstahl. Anders sieht es aus, wenn das Obst aufs eigene Grundstück fällt. „Diese Früchte dürfen aufgesammelt und verzehrt werden“, erklärt Scherzler. Falls doch einmal Früchte von nebenan im Mund des Nachwuchses landen, empfiehlt Wagner den Eltern, im Sinne des nachbarlichen Friedens Ersatz anzubieten.
Und wenn der Ball über den Zaun fliegt?
Das muss der Nachbar dulden. Und das Spielzeug auch wieder herausrücken. „Er muss es aber nicht zwingend sofort tun“, erklärt Scherzler. Rechtlicher Rahmen hin oder her: „Im Idealfall finden Nachbarn lieber gemeinsam eine Lösung – oder schalten eine Schiedsperson ein.“