Rechtstipp: Garten der Mietwohnung
Gehört zu einer Mietsache auch ein Garten, darf der Mieter diesen in der Regel nach seinen Vorstellungen gestalten, wie die Rechtsexperten von ARAG erklären. Legt der Mietvertrag fest, was im Rahmen der Gartenpflege zu tun ist, etwa wann und wie oft Hecken und Bäume zu schneiden sind, muss der Miete