Kauft ein Verbraucher über einen Online-Shop eine mit einer Schutzfolie versiegelte Matratze, steht ihm auch dann noch ein Widerrufsrecht zu, wenn er die Matratze auspackt und dabei die Schutzfolie entfernt.
Widerruf auch bei Online-Kauf möglich
Matratzen gehören nicht zu den in der europäischen V
Dieser Artikel (ID: 1106008) ist am 12.09.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 9), Wasserburger Zeitung (Seite 9), Mangfall-Bote (Seite 9), Chiemgau-Zeitung (Seite 9), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 9), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 9), Neumarkter Anzeiger (Seite 9).