Kauft ein Verbraucher über einen Online-Shop eine mit einer Schutzfolie versiegelte Matratze, steht ihm auch dann noch ein Widerrufsrecht zu, wenn er die Matratze auspackt und dabei die Schutzfolie entfernt.
Widerruf auch bei Online-Kauf möglich
Matratzen gehören nicht zu den in der europäischen Verbraucherrechterichtlinie genannten Waren, bei denen aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene eine Rückgabe ausgeschlossen ist. Das hat laut Rechtsexperten von ARAG der Bundesgerichtshof entschiedenARAG.