Kopfhörer im Straßenverkehr

von Redaktion

Nicht verboten, aber bedenklich

Musik ist ein ständiger Begleiter im Leben vieler Menschen. Klar: Schöne Klänge machen gute Laune oder sie trösten , wenn man traurig ist. Und mit einem Kopfhörer lässt sich der Hörgenuss dann in vollen Zügen genießen.

Wenn man dabei auf dem heimischen Sofa sitzt, ist das auch in Ordnung. Inzwischen sieht man allerdings immer mehr Verkehrsteilnehmer mit Kopfhörern. Da hört der Spaß schließlich auf, denn das ist leichtsinnig und gefährlich – egal, ob als Fußgänger, Radfahrer oder am Steuer eines Autos.

Für Autofahrer und Radfahrer gilt: Musik mit Kopfhörern zu hören, ist nicht ausdrücklich verboten. Doch heißt es in der Straßenverkehrsordnung: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

Wahrnehmung der Umwelt eingeschränkt

Wer auf der Straße unterwegs ist, muss jederzeit aufmerksam sein. Das bedeutet konkret: Der Lärmpegel bei Kopfhörern darf grundsätzlich nur so hoch sein, dass sich Umgebungsgeräusche wie Hupen oder die Martinshörner von Polizei und Feuerwehr noch wahrnehmen lassen. Besser ist es, ganz auf Kopfhörer zu verzichten: Nur so können Verkehrsteilnehmer ihre Umwelt so gut wie möglich wahrnehmen. Und nur so können sie sich auf viel befahrenen Straßen sicher bewegen.

Außerdem bieten Kopfhörer immer häufiger eine aktive Unterdrückung von Umgebungsgeräuschen. „Noise Cancelling“ heißt das im Technikjargon. Dieser Trend ist laut Experten bedenklich: Eine aktive Geräuschunterdrückung sei für Musikliebhaber hervorragend – doch für die Verkehrsteilnahme denkbar ungeeignet.

Wer Musik mit Kopfhörern hört, ist vom Geschehen auf der Straße abgelenkt – egal, wie gut die Umgebung noch zu hören ist. Im Straßenverkehr sollte man auf das Tragen von Kopfhörern oder das Hören von lauter Musik verzichten. Das gilt nicht nur im Auto und auf dem Fahrrad, sondern auch für Fußgänger und auf dem E-Scooter.mid/ak

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