Die Faustformel für Winterreifen lautet von Oktober bis Ostern (O bis O). Sie ist allerdings nur ein grober Hinweis und hat rechtlich keine Relevanz, wie der ADAC betont. Denn eine generelle Winterreifenpflicht, die an ein bestimmtes Datum anknüpft, gibt es in Deutschland nicht. Stattdessen gilt ein
Dieser Artikel (ID: 1128791) ist am 19.10.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 54), Wasserburger Zeitung (Seite 54), Mangfall-Bote (Seite 54), Chiemgau-Zeitung (Seite 54), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 54), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 54), Neumarkter Anzeiger (Seite 54).