Von O bis O

von Redaktion

Reifen verpflichten

Die Faustformel für Winterreifen lautet von Oktober bis Ostern (O bis O). Sie ist allerdings nur ein grober Hinweis und hat rechtlich keine Relevanz, wie der ADAC betont. Denn eine generelle Winterreifenpflicht, die an ein bestimmtes Datum anknüpft, gibt es in Deutschland nicht. Stattdessen gilt eine situative Winterreifenpflicht: Das heißt, wer bei winterlichen Straßenverhältnissen fahren will, muss mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sein. Wer auf winterlichen Straßen ohne Winterreifen erwischt wird, dem drohen ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Werden zusätzlich Dritte behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro. Halter in der Pflicht Da der Halter die Inbetriebnahme ohne die erforderliche Bereifung zulässt, werden 75 Euro fällig, dazu gibt es ebenfalls einen Punkt in Flensburg. Nach einem Unfall mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen kann es zu einer Leistungskürzung der Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit kommen. Auch in der Haftpflichtversicherung hat die Benutzung von Sommerreifen auf Schnee Auswirkungen, da es hier ebenfalls zu einer Mithaftung des Geschädigten kommen kann. Aktuelle Winterreifen oder Ganzjahresreifen sind am Symbol Bergpiktogramm mit Schneeflocke erkennbar. Bis Ende September 2024 gelten zudem Reifen mit „M+S“-Kennzeichnung als wintertauglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind. ampnet/jri

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