Dienstrad und Jobticket

von Redaktion

Auf dem Arbeitsweg Steuern sparen und das Klima schonen

Die Regierung belohnt seit diesem Jahr Arbeitnehmer, die den Weg zur Arbeit klimafreundlich zurücklegen. ARAG Experten verraten, wie das funktioniert.

Für Arbeitnehmer, die nicht gerade als Handlungsreisende unterwegs sind, ist das Rad eine sinnvolle Alternative zum Diesel oder Benzin fressenden Dienstwagen. Stellt der Arbeitgeber ein Dienstfahrrad zur Verfügung, darf man dieses selbstverständlich auch privat nutzen. Pkw, die dem gleichen Zweck dienen, müssen bei privater Nutzung mit einem Prozent des Bruttolistenpreises versteuert werden. Das Dienstfahrrad dagegen ist seit Anfang 2019 steuerfrei, wenn es vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung gestellt wird. Es erfolgt auch keine Anrechnung auf die Entfernungspauschale wie beim Pkw. Die neue Steuerbefreiung von Diensträdern gilt nicht nur für Fahrräder, sondern auch für E-Bikes, die nicht schneller als 25 Stundenkilometer fahren. E-Scooter hingegen sind nicht steuerbefreit.

Mit Stromantrieb

in die Arbeit

Neben Dienstfahrrädern und E-Bikes fördert der Gesetzgeber seit diesem Jahr auch die Nutzung von Elektro- und Hybridfahrzeugen als Dienstwagen. Bei Fahrzeugen, die zwischen 2019 und 2021 angeschafft oder geleast werden, muss die private Nutzung nur noch mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises statt der bisher geltenden ein Prozent versteuert werden. Für Hybridfahrzeuge gilt dies nur, wenn sie bestimmte Vorgaben einhalten.

Übernimmt der Chef ganz oder teilweise die Kosten für ein Jobticket, muss diese Leistung seit Anfang des Jahres nicht mehr versteuert werden. Damit sollen Pendler animiert werden, auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen. Anders als beim Dienstfahrrad wird beim Ticket für Bus und Bahn die steuerfreie Leistung allerdings auf die Entfernungspauschale angerechnet, damit keine „Überbegünstigung“ gegenüber Arbeitnehmern entsteht, die die Kosten f aus eigener Tasche zahlen müssen.ARAG

Artikel 1 von 11