Landwirte aufgepasst!

Anbieter von „Urlaub auf dem Bauernhof“ müssen Umsatzsteuer leisten.Foto dpa

Anbieter von „Urlaub auf dem Bauernhof“ müssen Umsatzsteuer leisten.Foto dpa

Umsatzsteuer bei „Urlaub auf dem Bauernhof“

Der Urlaub auf Bauernhöfen und Weingütern wird bei Touristen immer beliebter. Hat man als Landwirt oder Winzer erst einmal einen einträglichen Nebenerwerb etabliert, kann sich das für den Unternehmer durchaus rechnen. Aber: Je mehr Zimmer und touristische Angebote vorhanden sind, desto wahrscheinlic

Mittwoch, 8. April 2026

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