Mit Sicherheit Steuern sparen

von Redaktion

Es ist eine schöne Stange Geld, die Arbeitnehmer und Selbstständige jährlich durch die Lohn- und Einkommensteuer an Vater Staat zahlen. Da lohnt es schon, wenn man den einen oder anderen Kniff kennt, mit dem sich die Steuerlast reduzieren lässt.

Steuermindernde Sonderausgaben

Einige Möglichkeiten bieten dabei die Beiträge für bestimmte Versicherungen sowie das Geld, das man in die Altersvorsorge investiert. So können beispielsweise die Kosten für die Privathaftpflicht als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden.

Autofahrer und Hundehalter können sich darüber freuen, dass dies auch für die Kfz- und die Hundehalterhaftpflichtversicherung gilt.

Eine besondere Rolle in Steuerfragen spielt auch die Risikolebensversicherung. Hier können die Beiträge ebenfalls als Sonderausgaben die Steuerschuld senken. Außerdem sollte man beim Abschluss der Police genau darauf achten, wer die Leistung im Todesfall erhält. Diese Person muss nämlich Erbschaftssteuer auf den Ertragsanteil der Auszahlung bezahlen.

„Für Ehepartner sowie Kinder gibt es zwar Freibeträge in Höhe von 500000 beziehungsweise 400000 Euro“, sagt Dr. Michael Martin von der Nürnberger, „doch wenn unverheiratete Partner die Begünstigten sind, reduziert sich der Freibetrag je nach Steuerklasse auf 20000 Euro.“

Der Experte verrät jedoch einen Trick, um diese Zahlung an den Fiskus zu umgehen: Ist der Begünstigte auch der Versicherungsnehmer, also der Vertragspartner der Versicherung, muss er keine Steuern zahlen. Der Begünstigte muss dann statt seines eigenen Lebens nur das seines Partners versichern.

Fürs Alter vorsorgen und Steuern sparen

Als Altersvorsorgeaufwendungen können gesetzliche und private Rentenversicherungen wie die Rürup-Rente berücksichtigt werden. Für 2019 können 88 Prozent des Jahresbeitrags abgesetzt werden, im Jahr 2025 dann 100 Prozent. Für 2019 gilt aber die Höchstgrenze von maximal 24305 Euro. Verheiratete können das Doppelte absetzen. Eine besondere Rolle spielen Riester-Verträge, bei denen jährlich Beiträge bis zur Höchstgrenze von 2100 Euro inklusive der staatlichen Zulage geltend gemacht werden können.

Berufsversicherungen als Werbungskosten

Wird mit einer Versicherung wie einer Berufsunfähigkeitsversicherung, einer beruflichen Rechtsschutzversicherung, einer beruflichen Haftpflichtversicherung oder einer Arbeitsunfallversicherung ein berufliches Risiko versichert, sind die Versicherungsbeiträge als Werbungskosten absetzbar.

In voller Höhe anrechnen

Das lohnt sich, denn die Beiträge können in voller Höhe berücksichtigt werden. Als Nachweis sollte man zur Sicherheit nicht nur die Rechnungen der Versicherung aufbewahren, sondern auch die Kontoauszüge mit den entsprechenden Überweisungen. Denn abgesetzt kann nur werden, was auch tatsächlich bezahlt wurde.djd

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