Bezahlen Eltern ihrem Kind den Besuch einer Privatschule, können sie einen Teil des Betrags unter bestimmten Bedingungen von der Steuer absetzen. Darauf macht der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) aufmerksam. 30 Prozent des gezahlten Schulgelds lassen sich als Sonderausgaben absetzen, maxim
Dieser Artikel (ID: 1141547) ist am 08.11.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).