Fiskus beteiligen

von Redaktion

Unter diesen Bedingungen geht‘s

Bezahlen Eltern ihrem Kind den Besuch einer Privatschule, können sie einen Teil des Betrags unter bestimmten Bedingungen von der Steuer absetzen. Darauf macht der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) aufmerksam. 30 Prozent des gezahlten Schulgelds lassen sich als Sonderausgaben absetzen, maximal jedoch 5000 Euro pro Jahr und Kind. Auch wenn das Kind nur einige Monate die Schule besucht, kann man den vollen Betrag ausschöpfen. dpa-tmn

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