Unterhalt: Kosten für Internate müssen angemessen sein
Aussicht auf Erfolg und Schulempfehlung ausschlaggebend
Muss die Mutter oder der Vater Unterhalt zahlen, muss sie oder er auch für schulischen Mehrbedarf des Kindes aufkommen. Kosten für den Besuch eines Internats können jedoch nicht immer geltend gemacht werden. Sie müssen angemessen sein – und der Besuch einer günstigeren Schule darf nicht den gleichen