Druckmittel behalten

von Redaktion

Bauherren: Vorsicht bei letzter Rate

Für Bauherren kann es sinnvoll sein, auch am Ende des Bauvorhabens ein Druckmittel zu haben.

Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.

Bei Verbraucherbauverträgen, die seit dem Jahr 2018 geschlossen wurden, muss die letzte Rate mindestens zehn Prozent betragen.

Dies soll ein Anreiz für Unternehmen sein, Mängel zu beseitigen.

Nach Erfahrung des VPB wird das jedoch nicht in allen Abschlagszahlungsplänen berücksichtigt.

Bauherren sollten anderslautende Verträge nicht unterzeichnen – und sich an einen Baufachanwalt wenden, wenn der Vertrag bereits geschlossen wurde.

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