In die Mietwohnung dürfen nicht beliebig Mitbewohner einziehen. In vielen Fällen muss erst der Vermieter zustimmen.
Doch es gibt Ausnahmen: Wer heiratet oder seine Lebenspartnerschaft eintragen lässt, darf seinen Partner in die Mietwohnung aufnehmen.
Eine Erlaubnis des Vermieters ist dafür nicht notwendig.
Gleiches gilt für die Aufnahme von anderen nahen Familienangehörigen wie etwa Kindern oder Eltern.
Geschwister oder andere Verwandte werden hingegen nicht bevorzugt.
Auch für die Aufnahme eines nicht eingetragenen Lebenspartners oder einer Lebenspartnerin muss in der Regel die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 371/02) unter Berufung auf Paragraf 540 Absatz 1 Satz 1 BGB entschieden.