Das Mietshaus soll auf den neuesten Stand gebracht werden? Das klingt auch für die Mieter verlockend, schließlich steigt dadurch die Wohnqualität. Aber die Arbeiten bringen Unannehmlichkeiten mit sich. Welche Rechte haben Mieter? Eine Unterscheidung ist dabei wichtig, sagt Helena Klinger vom Eigentümerverband Haus & Grund: „Wird saniert oder modernisiert?“
Mit einer Modernisierung will der Vermieter den Gebrauchswert des Mietobjektes erhöhen, die Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken.
Unter „Sanieren“ fallen Maßnahmen, um eine Wohnung instand zu halten oder instand zu setzen. Die Arbeiten verhindern Schäden vorbeugend oder beseitigen sie. So wird etwa eine defekte Gastherme repariert oder Heizkörper mit Thermostatventilen ausgestattet.
Solche Erhaltungsmaßnahmen sind grundsätzlich zu dulden, erklärt Silvia Jörg vom Interessenverband Mieterschutz in Hamburg. Denn diese dienen dem Erhalt des Gebäudes oder sind als Reparaturen für den Erhalt der Liegenschaft nötig. Modernisierungsarbeiten müssen Mieter ebenfalls „in der Regel“ dulden. Ausnahmen gibt es, wenn die Maßnahme für den Mieter, seine Familie oder einen Angehörigen seines Haushaltes eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten würde. „Zum Beispiel ist ein Fensteraustausch im Winter nicht zumutbar“, so Jörg. Unter Umständen kann ein Härtefall auch dann vorliegen, wenn eine Geburt kurz bevorsteht oder ein Mieter alt oder gebrechlich ist. Auch die baulichen Folgen können dazu führen, dass ein Mieter die Modernisierung nicht dulden muss. „Dies ist dann der Fall, wenn sich der Zuschnitt der Wohnung grundlegend zuungunsten des Mieters ändert“, bemerkt Jörg. „Seine möglichen Einwände muss der Mieter innerhalb eines Monats nach Erhalt der Ankündigung dem Vermieter mitteilen“, so Klinger.
Bleibt die Frage nach dem Baulärm. Der ist nur in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr tabu. Dennoch beeinträchtigt er den Wohnwert. „Ist dies der Fall, steht dem Mieter ein Mietminderungsrecht zu“, betont Silvia Jörg. Die Höhe richtet sich nach Art und Intensität der Beeinträchtigung.