Weihnachtliche Deko im Auto nicht erlaubt
Blinkende Lichter im Auto können irritieren und ablenken und sind deshalb laut Straßenverkehrsordnung nicht zulässig. Foto dekra
Bei Verstößen droht nicht nur Bußgeld – Auch Betriebserlaubnis kann erlöschen
Ein leuchtender Weihnachtsbaum auf dem Armaturenbrett, blinkende Lichterketten an der Windschutzscheibe – manche Autofahrer stimmen sich mit bunter Weihnachts-Deko aufs Fest ein. Allerdings: Nicht alles, was gefällt, ist auch erlaubt.
Ob Nikolaus, Lichterkette oder Weihnachtsstern – alle Gimmicks,