Weihnachtliche Deko im Auto nicht erlaubt

Blinkende Lichter im Auto können irritieren und ablenken und sind deshalb laut Straßenverkehrsordnung nicht zulässig. Foto dekra

Blinkende Lichter im Auto können irritieren und ablenken und sind deshalb laut Straßenverkehrsordnung nicht zulässig. Foto dekra

Bei Verstößen droht nicht nur Bußgeld – Auch Betriebserlaubnis kann erlöschen

Ein leuchtender Weihnachtsbaum auf dem Armaturenbrett, blinkende Lichterketten an der Windschutzscheibe – manche Autofahrer stimmen sich mit bunter Weihnachts-Deko aufs Fest ein. Allerdings: Nicht alles, was gefällt, ist auch erlaubt.

Ob Nikolaus, Lichterkette oder Weihnachtsstern – alle Gimmicks,

Samstag, 4. April 2026

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