Weihnachtliche Deko im Auto nicht erlaubt

von Redaktion

Bei Verstößen droht nicht nur Bußgeld – Auch Betriebserlaubnis kann erlöschen

Ein leuchtender Weihnachtsbaum auf dem Armaturenbrett, blinkende Lichterketten an der Windschutzscheibe – manche Autofahrer stimmen sich mit bunter Weihnachts-Deko aufs Fest ein. Allerdings: Nicht alles, was gefällt, ist auch erlaubt.

Ob Nikolaus, Lichterkette oder Weihnachtsstern – alle Gimmicks, die im oder am Auto blinken oder leuchten, zählen laut § 49a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zu den unzulässigen Beleuchtungseinrichtungen. Bei Verstößen droht nicht nur ein Bußgeld. Bei eigenmächtigen Veränderungen kann sogar die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlöschen und damit auch der Versicherungsschutz verloren gehen.

Wer mit dem weihnachtlich geschmückten Fahrzeug eine Kfz-Prüfstelle ansteuert, muss außerdem damit rechnen, dass die blinkende Weihnachts-Deko bei der Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel im Prüfbericht vermerkt und die Prüfplakette nicht erteilt wird.

„Lichterketten und andere Deko-Beleuchtungen können andere Autofahrer ablenken, zu Fehleinschätzungen führen und Unfälle auslösen“, sagt Markus Egelhaaf, Unfallforscher bei DEKRA.

„Außerdem soll vermieden werden, dass die Sicht des Fahrers selbst durch Reflexionen auf der Windschutzscheibe oder zu starkes Licht im Innenraum behindert wird.“

Ist wenigstens unbeleuchteter Weihnachtsschmuck im Auto erlaubt? Das kommt ganz darauf an: Ein Stern-Anhänger am Innenspiegel oder ein Tannenbaum auf dem Armaturenbrett darf auf keinen Fall die Sicht des Fahrers einschränken. Deko-Stücke, egal ob am Armaturenbrett oder auf der Heckablage, müssen sicher befestigt sein, damit sie sich im Ernstfall nicht in gefährliche Geschosse verwandeln können.

Fahrer darf nicht behindert werden

Wer auf die Idee kommt, sich mit Rauschebart und Nikolauskostüm ans Steuer zu setzen, muss aufpassen. Die Verkleidung darf nicht so voluminös sein, dass der Fahrer in irgendeiner Weise behindert wird.

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