Ist ja ganz logisch: Ein „E“ als Abschluss des Nummernschildes bedeutet, dass ein Elektroauto vor einem steht. Oder zumindest ein Teilzeit-Stromer, auch Plug-in-Hybrid genannt. Aber was haben die Besitzer dieser Gefährte von dem plakativen Buchstaben?
Ganz im Vertrauen: nicht allzu viel. Klar ist: Außer rein elektrisch betriebenen Autos dürfen auch Brennstoffzellenautos das „E“ vor und hinter sich herfahren. Plug-in-Hybride dürfen das „E“ nur nutzen, wenn sie eine rein elektrische Reichweite von mindestens 40 Kilometern schaffen oder einen rechnerischen CO2-Ausstoß von unter 50 Gramm pro Kilometer vorweisen können. Ausgestellt wird das spezielle Nummernschild, wenn der Halter oder Besitzer mit Zulassungspapieren, gültiger Hauptuntersuchung (HU), Personalausweis und dem bisherigen Nummernschild bei der Zulassungsstelle vorstellig wird und 38,50 Euro berappt. Dann kann er mit seinem jetzt deutlich als E-Auto zu erkennenden Untersatz in manchen Städten und Kommunen Parkplätze und Parkbuchten kostenlos nutzen und die Busspur befahren – rein theoretisch.
Prüfen, ob und wo Vorteile gelten
Im Gesetz ist jedoch zu lesen, dass diese Privilegien nur möglicherweise, aber nicht zwangsläufig gelten. Das bedeutet, dass die Kommunen zunächst die dafür notwendigen Strukturen schaffen müssen. Manche Städte sehen etwa in der Benutzung der Busspuren die Gefahr, dass der öffentliche Nahverkehr leidet. Deshalb sollte man sich genau informieren, wo in Deutschland welche Vorteile genutzt werden können.mid/ak