Stipendium

von Redaktion

Wer beruflich bereits mehrere Jahre erfolgreich ist und gerne an einer Hochschule studieren möchte, kann jetzt finanzielle Unterstützung erhalten. Ab dem 1. September 2019 gelten neue Richtlinien für ein Stipendium zur Förderung beruflich Begabter. Diese hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung kürzlich verabschiedet.

Studieninteressierte können dieses Stipendium beantragen, wenn sie nach dem Abschluss der Berufsausbildung mindestens zwei Jahre berufstätig waren und in dieser Zeit besondere Leistungsfähigkeit bewiesen und Erfolge erzielt haben. Die finanzielle Förderung, die bei einem Vollzeitstudium 853 Euro (ab September 2020: 861 Euro) zuzüglich 80 Euro Büchergeld beträgt, kann noch bis zum Abschluss des zweiten Studiensemesters beantragt werden.

Das Ministerium zahlt außerdem eine monatliche Kinderbetreuungspauschale von 150 Euro pro Kind, wenn man bereits eine Familie gegründet hat. Bei einem berufsbegleitenden Studiengang stehen den Stipendiaten und Stipendiatinnen 2700 Euro im Kalenderjahr zu.

Mehr unter www.bmbf.de.

Artikel 3 von 11