Gericht entlastet Mieter

von Redaktion

Streit um Bereitschaftskosten-Pauschale

Vermieter dürfen die Kosten für eine Notfallbereitschaft des Hausmeisters nicht ihren Mietern aufbrummen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Das Geld hatte der Hausmeister für eventuelle Noteinsätze außerhalb der Geschäftszeiten bekommen – zum Beispiel bei einem Stromausfall, einem Wasserrohrbruch oder einer kaputten Heizung.

Insgesamt belief sich die „Notdienstpauschale“ in den Nebenkosten in dem Fall aus Berlin auf knapp 1200 Euro. Die Mieter weigerten sich, ihren Anteil von gut 100 Euro nachzuzahlen. Daraufhin verklagte sie der Vermieter. Der BGH entschied zugunsten der Mieter.

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