Eigentümer bekommen jetzt mehr Zuschuss für eine Gebäudeenergieberatung: Seit 1. Februar gibt es für eine Vor-Ort-Beratung in Ein- oder Zweifamilienhäusern bis zu 1300 Euro Zuschuss (bisher 800 Euro). Der für die Eigentümer zu zahlende Eigenanteil beläuft sich auf 20 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Die Beratung für Eigentümer von Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten wird nun mit maximal 1700 Euro unterstützt (bisher 1100 Euro). Gemeinschaften von Wohnungseigentümern erhalten zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Beratungsbericht in der Eigentümerversammlung erläutert wird. Der Zuschuss wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgezahlt. Wollen Eigentümer von KfW-Sanierungskrediten und Zuschüssen profitieren, ist eine Energieberatung Pflicht. Dabei analysieren Fachleute die energetische Qualität des Gebäudes und machen Vorschläge, wie sich die Energieeffizienz des Gebäudes steigern lässt.