Fehler im Steuerbescheid
Hat das Finanzamt einen Fehler gemacht, darf es diesen aber bei einem sogenannten mechanischen Versagen korrigieren. Foto Franziska Gabbert/dpa-tmn
Das Finanzamt darf Fehler in einem Steuerbescheid auch nachträglich innerhalb der Festsetzungsverjährung korrigieren. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun aber erneut betont, dass dafür ein sogenanntes mechanisches Versagen vorliegen muss (Az.: IX R 23/18).
Der Fehler muss also zum Beispiel bei der el