Das Jahr hat 365 Tage, doch an wie vielen Tagen hat ein Arbeitnehmer gearbeitet? Die Antwort darauf ist entscheidend für die Berechnung der Pendlerpauschale: Je mehr Arbeitstage umso höher die Pendlerpauschale und umso größer die zu erwartende Steuerrückerstattung. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt, wie Arbeitstage korrekt berechnet werden und warum das so wichtig ist.
1. Die Wochenenden von den 365 Tagen abziehen. Übrig bleiben etwa 260 Arbeitstage.
2. Die Feiertage, Urlaube, Krankheitstage, Fortbildungen, Dienstreisen und Betriebsausflüge herausrechnen.
3. Das Ergebnis ist die Anzahl der Arbeitstage, an denen der Arbeitnehmer gearbeitet hat.
Finanzbeamte schauen gerne genau hin: Sind in der Steuererklärung viele Fortbildungskosten eingetragen? Oder etliche Arztrechnungen? Passt das zu der Anzahl der Arbeitstage?
Im Zweifel kann das zuständige Finanzamt Sie dazu auffordern, die Anzahl Ihrer Arbeitstage nachzuweisen. Zum Beispiel durch ein Schreiben vom Arbeitgeber. Im schlimmsten Fall kann sogar ein Strafverfahren drohen, beispielsweise wenn wiederholt zu viele Arbeitstage angegeben wurden. Umgekehrt gilt: Wer zu wenige Arbeitstage angibt, hat Pech gehabt und erhält für seine Fahrten zur Arbeit weniger Steuern zurück als ihm zustehen.
Übrigens: Wer seine Steuererklärung abgibt, muss den Hauptvordruck ausfüllen, auch Mantelbogen genannt. Bislang waren dies vier Seiten, für die Steuererklärung ab 2019 sind es aber nur noch zwei.
Neuer Mantelbogen ab 2019
Steuernummer, zuständiges Finanzamt, Adresse, Ehe- oder Lebenspartner und Bankverbindung: Auf der ersten Seite des Mantelbogens bleibt alles beim Alten.
Interessant wird es erst ab Seite zwei, denn der neue Mantelbogen für die Steuererklärung ab 2019 will nur noch Antworten auf folgende Fragen: Wohin der Steuerbescheid geschickt werden soll, ob ein Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage gestellt wird, ob es Einkommensersatzleistungen gibt und ob ergänzende Angaben zur Steuererklärung zu machen sind.