Ehegatten: Gemeinsamer Freistellungsauftrag
Ehegatten können sich mit einem gemeinsamen Freistellungsauftrag Mühe und Arbeit ersparen.
Jeder Steuerpflichtige hat für Einkünfte aus Kapitalvermögen einen Steuerfreibetrag von 801 Euro im Jahr. Bei den Kapitalerträgen besteht jedoch die Besonderheit, dass die Steuern auf diese Erträge meist direkt von der Bank oder dem Anlageinstitut einbehalten und an das Finanzamt abgeführt werden. „