Fehler im Steuerbescheid

Das Finanzamt darf Fehler in einem Steuerbescheid auch nachträglich innerhalb der Festsetzungsverjährung korrigieren. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun aber erneut betont, dass dafür ein sogenanntes mechanisches Versagen vorliegen muss (Az.: IX R 23/18).

Der Fehler muss also zum Beispiel bei der el

Mittwoch, 31. Dezember 2025

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