Vom Coach bis zum Handwerker

von Redaktion

Karrieren im Bereich Gesundheitswesen bieten gute Aussichten

Das Gesundheitswesen bietet viele interessante Karriereperspektiven. Neben den rechtlich nicht geregelten, freien Gesundheitsberufen wie Fitnesscoach, Wellnesstrainer, Heil-, Ernährungs- und Gesundheitsberater gliedert der Gesetzgeber die geregelten Gesundheitsberufe in drei weitere Kategorien: Es gibt Heilberufe, Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz sowie Berufe nach der Handwerksordnung.

Laut dem Zentralverband des Deutschen Handwerks versorgen die Gesundheitshandwerke in Deutschland, bestehend aus Augenoptikern, Hörakustikern, Orthopädieschuhmachern, Orthopädietechnikern und Zahntechnikern, die Bevölkerung mit individuell ausgewählten und angepassten Produkten und Dienstleistungen. Dazu zählen überwiegend kleine und mittlere Unternehmen.

Deutschlandweit gibt es nach Angaben des ZDH etwa 26000 Betriebe der Gesundheitshandwerke, die als Arbeitgeber und Aus- sowie Fortbildungsbetriebe rund 190000 Menschen beschäftigen.

Gesundheitshandwerker stellen Medizinprodukte handwerklich und individuell auf die Bedürfnisse der Patienten zugeschnitten her und passen diese auch an. Neben der Auswahl und Anpassung des technischen Produktes, zeichnen sich die Gesundheitshandwerke durch einen hohen Dienstleistungsanteil aus.

Zu den Heilberufen zählen diejenigen Berufe, deren Tätigkeit die Heilung von Krankheiten und die medizinisch-helfende Behandlung und Betreuung von Patienten erfasst. Das sind unter anderem Pflegekräfte, Rettungsassistenten, Diätassistenten, Logopäden, Ergotherapeuten, Masseure und Notfallsanitäter, aber auch Hebammen und Assistenzberufe in Arztpraxen und Apotheken. Es gibt auch exotische Berufe, die zu den Heilberufen gehören, wie etwa Musik- oder Kunsttherapeuten. Heilpraktiker nehmen eine Sonderstellung ein.

Darüber hinaus gibt es die Berufe, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt sind. Zu diesen Berufen zählen die Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten sowie die pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten.

Da die Tätigkeiten in den Praxen der Ärzte beziehungsweise der Zahnärzte sowie in den Apotheken zu einem großen Teil gewerblich-kaufmännisch geprägt sind, werden sie nicht den Heilberufen zugeordnet.

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