Frei laufende Hunde können Wohnung kosten

Ableinen auf Gemeinschaftsflächen verboten – wenn es so in der Hausordnung steht. Foto dpa/Klose

Ableinen auf Gemeinschaftsflächen verboten – wenn es so in der Hausordnung steht. Foto dpa/Klose

Abmahnungen halfen nichts, Mieter klagt gegen Kündigung – doch BGH gibt dem Vermieter recht

Wer in einem Mietshaus Tiere halten darf, kann in der Hausordnung geregelt werden. Mieter sollten sich an die dort aufgestellten Regeln halten. Andernfalls müssen sie mit einer Kündigung rechnen.

Lassen Mieter ihren Hund entgegen der Hausordnung frei auf Gemeinschaftsflächen und dem Kinderspielplat

Samstag, 7. November 2026

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