Besuchen gesetzlich Versicherte ihren Zahnarzt regelmäßig einmal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung und lassen dies im Bonusheft vermerken, erhöht sich der Zuschuss der Krankenkassen bei Zahnersatz: Sind im Bonusheft jährliche Besuche über fünf Jahre vermerkt, steigt der Festzuschuss der gesetzlichen
Dieser Artikel (ID: 1218434) ist am 10.03.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 8), Wasserburger Zeitung (Seite 8), Mangfall-Bote (Seite 8), Chiemgau-Zeitung (Seite 8), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 8), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 8), Neumarkter Anzeiger (Seite 8).