Besuchen gesetzlich Versicherte ihren Zahnarzt regelmäßig einmal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung und lassen dies im Bonusheft vermerken, erhöht sich der Zuschuss der Krankenkassen bei Zahnersatz: Sind im Bonusheft jährliche Besuche über fünf Jahre vermerkt, steigt der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen um 20 Prozent. Haben die Versicherten über zehn Jahre jedes Jahr ihre Zahnarztpraxis besucht, erhöht sich der Festzuschuss um insgesamt 30 Prozent. Die Versicherten sind selbst für ein lückenlos geführtes Bonusheft verantwortlich.
Zahnärzte bewahren Befunde und Behandlungen über zehn Jahre auf. So können die Mitarbeiterinnen der Zahnarztpraxis Einträge auch nachträglich ergänzen oder ein neues Heft ausstellen – selbst wenn das Bonusheft einmal verloren gegangen ist. ProDente