Nebenkosten-Urteil spaltet

Vermieter müssen laut Bundesgerichtshof keine besonders ausführliche Nebenkosten-Abrechnung vorlegen. Foto Shutterstock

Vermieter müssen laut Bundesgerichtshof keine besonders ausführliche Nebenkosten-Abrechnung vorlegen. Foto Shutterstock

Bundesgerichtshof: Vermieter müssen nur vier Punkte beachten

Vermieter müssen keine besonders ausführlichen Nebenkostenabrechnungen erstellen. Damit eine Nebenkostenabrechnung formell wirksam ist, muss sie eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, den zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und den Abzug der geleisteten Vora

Donnerstag, 9. April 2026

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