Kaufpreis gleich aufteilen

von Redaktion

Was Immobilie und Grund wert sind

Wer eine Immobilie als Kapitalanlage kauft, sollte schon im Notarvertrag festlegen, welcher Preisanteil auf die Immobilie und welcher auf den Boden entfällt.

„Denn bei der Steuer dürfen nur die Anschaffungskosten für das Haus oder die Wohnung, nicht aber das Grundstück abgeschrieben werden“, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

Ist die vereinbarte Kaufpreisaufteilung realitätsgerecht, erfolgt die Abschreibung auf Basis des vertraglich Vereinbarten. Ist die Kaufpreisaufteilung wirtschaftlich hingegen nicht nachvollziehbar, darf das Finanzamt zur Berechnung des Gebäudewertes die
Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums heranziehen, entschied jetzt das Finanzgericht Brandenburg (Az.: 3 K 3137/19).

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da im aktuellen Fall die Eigentümerin Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt hat (Az.: IX R 26/19).

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