„Deshalb wird hier nicht gekleckert, sondern es wird geklotzt.“ Das zumindest verspricht Bundesfinanzminister Olaf Scholz Unternehmen, die durch die Corona-Krise finanziell mit dem Rücken an der Wand stehen. Welche Kredite und Zuschüsse es für wen gibt und wie Kurzarbeit beantragt werden kann, verraten die ARAG Experten.
In Deutschland gilt das Hausbankprinzip. Das heißt, Unternehmen müssen sich zunächst an ihre Hausbank wenden, die die Fördermöglichkeit bei de bundeseigenen Förderbank KfW prüft. So unbürokratisch die Hilfen auch gezahlt werden sollen: Auf eine Bonitätsprüfung in den meisten Fällen vermutlich nicht gänzlich verzichtet werden können.
Damit Firmen und Betriebe gut durch die Krise kommen, haben Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium Maßnahmen beschlossen. Dazu gehört, dass das Kurzarbeitergeld ausgeweitet wird: So können Betriebe bereits bei einem Arbeitsausfall von zehn Prozent der Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragen. Beantragt wird es bei der Bundesagentur für Arbeit.
Zudem will die Regierung den Unternehmen mit Steuererleichterungen helfen, etwa durch die Stundung von fälligen Steuern, die Senkung von Vorauszahlungen und den Verzicht auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge.
Eine weitere Maßnahme ist die Ausweitung von bestehenden Programmen für Liquiditätshilfe – wie beispielsweise für Künstler, Fotografen, Caterer. Vielen Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmen sind durch die Corona-Krise sämtliche Aufträge auf unbestimmte Zeit weggefallen. Um Mieten weiterhin zahlen und betrieblichen Verpflichtungen nachkommen zu können, sollen auch sie unbürokratisch Unterstützung erhalten. Ein Hilfspaket von bis zu 40 Milliarden Euro soll verabschiedet werden.