Stundung von Verbraucherdarlehen

von Redaktion

So bald wie möglich sollten Verbraucher ihre Bank kontaktieren, wenn sie ihr Darlehen nicht mehr zahlen können.

Die Viruspandemie hat in Deutschland zu erheblichen Einschränkungen und Folgewirkungen in allen Bereichen geführt. Die deutschen Banken und Sparkassen haben bereits in den letzten Wochen mit ihren Kunden neue Wege beschritten, um etwaigen Zahlungsschwierigkeiten gemeinsam zu begegnen. Die Deutsche Kreditwirtschaft unterstützt Verbraucher, die durch die Pandemie unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten. Die am 25. März im Bundestag behandelte gesetzliche Stundung (Moratorium) soll ab dem 1. April und für vor dem 15. März 2020 abgeschlossene Verbraucherdarlehensverträge bei krisenbedingter Notlage gelten. Gestundet werden sollen Ansprüche des Darlehensgebers auf Rückzahlungs-, Zins oder Tilgungsleistungen, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 fällig werden. Verbraucher sollten, wenn sie aufgrund der Viruspandemie ihre Darlehensraten nicht mehr zahlen können, schnell Kontakt zu ihrer Bank oder Sparkasse aufnehmen, um ihre Einnahmeausfälle gegenüber der Bank nachzuweisen. Darüber hinaus können Verbraucher mit der Bank eine Lösung für die Fortsetzung ihres Darlehensverhältnisses nach Abklingen der Pandemie erarbeiten.

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