Tipps zum Erbbaurecht

von Redaktion

So gibt es keine bösen Überraschungen beim Ablauf

Um sich den Wunsch nach einem Haus zu erfüllen, nutzen Familien das Erbbaurecht. Sie sparen die hohen Ausgaben für den Kauf eines Grundstücks. Stattdessen pachten sie die Fläche über einen Erbbaurechtsvertrag. Was aber passiert, wenn der Vertrag ausläuft?

Die Nutzung der Grundstücke ist in der Regel auf 99 Jahre festgeschrieben. Danach geht das Gelände an den Eigentümer zurück.

Wer das vermeiden will, sollte frühzeitig mit dem Erbbaurechtsgeber über eine Verlängerung sprechen. Empfohlen wird, spätestens zwei Jahre vor Vertragsende auf Kirche, Kommune oder Stiftung zuzugehen. Einige Institutionen melden sich von sich aus sogar zehn Jahre im Voraus oder noch eher. Bei einer Verlängerung wird nicht nur über die künftige Vertragslaufzeit diskutiert, sondern auch der neue, vom Nutzer zu zahlende Zinssatz festgelegt. Dieser bemisst sich nach dem aktuellen Bodenrichtwert. Schießt der in die Höhe, steigt der Zins entsprechend. Das trifft vor allem Menschen, die ihr Eigenheim seit mehreren Generationen bewohnen.

Ein frühzeitig verlängerter Vertrag erleichtert die Aufnahme eines Darlehens, zum Beispiel für ein neues Dach oder eine neue Heizung. Abhängig von den Kosten machen Kreditinstitute bereits zehn Jahre vor Auslaufen des Erbbaurechts dicht.

In dieser Zeit müsse nach den Vorgaben der meisten Geldgeber der Kredit abgetragen sein, erläutert Frank Lösche vom Baufinanzierungsvermittler Dr. Klein. Damit das Investment lohnt, würde er ein 60000-Euro-Darlehen 20 Jahre vor Ablauf des Erbbauvertrags aufnehmen. Zehn Jahre lang wird abbezahlt, die nächsten zehn Jahre abgewohnt.

An die Zehnjahresregel sollten Eigentümer auch bei einem geplanten Verkauf ihrer Immobilien denken: Je kürzer die Laufzeit des Erbbaurechts, desto unattraktiver wird das Haus.

Denn zusätzlich zu wohl schlechteren Kreditkonditionen der Bank schleppt der Erwerber die Unsicherheit mit, wie es in Zukunft mit dem Erbbauvertrag weitergeht. Aus Verkäufersicht drückt das den Preis. Daher: erst verlängern und dann verkaufen.

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