Corona: Hilfe in der Kreditfalle

von Redaktion

Wie man sich jetzt Spielraum verschafft und Finanzierungen rettet

Die Corona-Krise stellt auch viele Immobilienfinanzierungen auf den Prüfstand. Wenn das Einkommen plötzlich geringer ist, können die monatlichen Raten zur Belastung werden. Betroffene haben aber einige Möglichkeiten, sich Spielraum zu verschaffen. Ein Überblick:

Zeit verschaffen

Wer wegen der Corona-Pandemie in Geldnot geraten ist, kann seine Kreditraten ab dem 1. April für drei Monate aussetzen, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Dazu zählen auch Zins- und Tilgungsraten für Immobilienkredite. Das ist Teil des Corona-Hilfspakets der Bundesregierung. Wichtig: Die Zahlungen sollten nicht einfach eingestellt werden. Betroffene sollten sich mit ihrem Geldinstitut in Verbindung setzen und die Zahlungspause entsprechend begründen. Verbraucher müssen nachweisen, dass andernfalls der angemessene Lebensunterhalt gefährdet wäre. Wer noch Rücklagen hat, muss diese erst aufbrauchen.

Lage neu bewerten

Der Zahlungsaufschub hilft kurzfristig. Allerdings müssen die ausgesetzten Raten nach Ablauf der drei Monate nachgezahlt werden, jedoch nicht auf einen Schlag. Die gewonnene Zeit kann genutzt werden, um die Finanzierung neu zu planen. Möglich ist etwa, die Tilgung zu reduzieren oder sogar vorübergehend auszusetzen. Läuft der Kredit bereits seit mindestens zehn Jahren, kann sich eine Umschuldung lohnen. Die Zinsen sind günstig: Für einen Kredit mit einer Laufzeit von zehn Jahren verlangen die Banken derzeit nach Angaben der FMH-Finanzberatung im Schnitt 0,78 Prozent Zinsen. Bei einer Laufzeit von 15 Jahren sind es im Schnitt 1,07 Prozent.

Versicherungen prüfen

Manche Kredite wurden auch mit einer Restschuld- oder Ratenschutzversicherung abgesichert.

Neben dem normalen Todesfallrisiko sichert eine solche Police mitunter auch das Risiko von Arbeitsunfähigkeit, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit ab.

Betroffene sollten daher jetzt unbedingt ihre Vertragsbedingungen prüfen, ob die Versicherung genutzt werden kann. Besteht Versicherungsschutz, erfolgt die Leistung oft aber nicht sofort.

Häufig ist eine sogenannte Karenzzeit von einigen Monaten vereinbart.

Wohngeld erwägen

Für Eigentümer einer selbst genutzten Wohnimmobilie kann möglicherweise auch das staatliche Wohngeld infrage kommen. Wer seine Immobilie ausschließlich selbst nutzt, kann Anspruch auf den sogenannten Lastenzuschuss haben. Voraussetzung ist aber, dass die Wohnkosten die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit übersteigen. Das bedeutet, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden dürfen. Anträge gehen über die Kommunen.

Säumige Mieter

Auch die Zahl der säumigen Mieter ist sprunghaft gestiegen.

Laut einer repräsentativen Civey-Umfrage für den Eigentümerverband „Haus & Grund“ kamen im April 6,9 Prozent der Mieter ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nach.

Das entspreche bundesweit etwa 1,6 Millionen Haushalten. Normalerweise liege die Zahl zwischen zwei und 2,5 Prozent.

Der Eigentümerverband befürchtet eine weitere Steigerung der Ausfälle. 17,6 Prozent der Befragten gaben an, sie wüssten nicht, ob sie ihre Miete künftig noch bezahlen könnten.

Seit April gilt die Regelung, dass Mieter ihre Zahlungen aussetzen können und dafür nicht gekündigt werden dürfen, wenn sie wegen der Pandemie beispielsweise zu Kurzarbeit gezwungen sind.

„Haus & Grund“-Präsident Kai Warnecke forderte die Bundesregierung im „Focus“ auf, einen staatlichen Hilfsfonds aufzulegen, der die Ausfälle der Vermieter ausgleicht.

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