Kündigung unwirksam

von Redaktion

Bei Besitzerwechsel von Immobilien

Befristete Mietverträge können während der Laufzeit in der Regel nicht einfach gekündigt werden.

Der Verkauf eines Mietobjekts ist kein ausreichend wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung, befand das Landgericht Coburg (Az.: 15 O 639/18). Erfolgt dennoch eine Kündigung, kann ein Mieter Anspruch auf Schadenersatz haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In dem verhandelten Fall ging es um einen Gewerbemietvertrag. Die Klägerin betreibt eine Kinderbetreuung. Hierzu hatte sie vom Beklagten im Jahr 2015 für insgesamt zehn Jahre Räume angemietet. Im Jahr 2018 kündigte der Beklagte den Mietvertrag wegen eines Verkaufs der Immobilie.

Das Gericht urteilt: Der Vermieter habe durch die unwirksame Kündigung seine Pflichten verletzt.

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