Hausbesitzer sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Immobilie in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Das gilt auch für das Hausdach, das mit einer professionellen Windsogsicherung ausgestattet sein und regelmäßig gewartet werden sollte. Wer bis zum 1. Januar 2030 energetische Sanierungsmaßnah
Dieser Artikel (ID: 1251724) ist am 16.05.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 62), Wasserburger Zeitung (Seite 62), Mangfall-Bote (Seite 62), Chiemgau-Zeitung (Seite 62), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 62), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 62), Neumarkter Anzeiger (Seite 62).