Hausbesitzer sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Immobilie in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Das gilt auch für das Hausdach, das mit einer professionellen Windsogsicherung ausgestattet sein und regelmäßig gewartet werden sollte. Wer bis zum 1. Januar 2030 energetische Sanierungsmaßnahmen wie beispielsweise die Wärmedämmung von Dachflächen abgeschlossen hat, kann im Laufe von drei Jahren nach der Sanierung einen Förderbetrag von insgesamt 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch 40000 Euro, steuerlich absetzen. Mehr Informationen unter www.fos.de. Foto epr/Friedrich Ossenberg-Schule