Zahlreiche Autofahrer dürfen mit ihrem Pkw-Führerschein auch ein 125-Kubik-Motorrad fahren. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 25 Jahren und der Besitz des Autoführerscheins seit mindestens fünf Jahren. Der Weg zur Motorradfahrerlaubnis A1 ohne zusätzliche Führerscheinprüfung führt über Unterrichtseinheiten bei einer Fahrschule. Sicherheitsexperten raten, die neue Freiheit verantwortungsvoll zu genießen. Wer bislang nur Autofahren gewöhnt ist, muss sich beim Zweirad auf einige Unterschiede einstellen. Die neue Fahrerlaubnis für Krafträder bis 125 Kubikzentimeter Hubraum und maximal 15 PS (elf kW) Leistung nennt sich B196. Die neun geforderten Schulungen setzen sich aus mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten zusammen. Eine Prüfung entfällt. Bislang durften lediglich Autofahrer automatisch auch Leichtkraftrad und -roller fahren, die ihren Pkw-Führerschein vor dem 1. April 1980 erworben haben. Die Neuregelung gilt nur für das Führen von Fahrzeugen der Klasse A1 und auch nur in Deutschland, wie der ADAC betont. Andere Länder haben demnach vergleichbare Regelungen, die es gestatten, dass Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis auch die sogenannten „125er“ fahren. Das gilt jedoch nur für Inhaber von Führerscheinen des jeweiligen Landes. Mit einer deutschen Fahrerlaubnis kann man sich im Ausland auf diese Regelungen nicht berufen.
Mit der Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung – wie es im Amtsdeutsch heißt – will das Bundesverkehrsministerium nach eigener Aussage den Zugang zum Roller erleichtern – und damit eine Alternative zum Auto insbesondere im innerstädtischen Verkehr, fördern. Allerdings warnen Experten vor einem allzu sorglosen Umstieg auf diese angesagten Zweiräder. Anfänger müssen vom Halten des Gleichgewichts bis hin zur Koordination ganz anderer Bewegungsabläufe leisten. ampnet/jri