Vögel müssen bleiben

Städtische Mieter klagen oft über Vogellärm und -kot. Aber der Vermieter muss meistens nicht reagieren. Foto dpa/Scheurer

Städtische Mieter klagen oft über Vogellärm und -kot. Aber der Vermieter muss meistens nicht reagieren. Foto dpa/Scheurer

Lärm und Kot gehören zur Stadt dazu

Mieter müssen mit Vogelschwärmen in ihrer Nachbarschaft leben. Die Belästigung durch Lärm und Kot von Vögeln sei als großstadttypisch hinzunehmen, berichtet die Zeitschrift „Das Grundeigentum“. So können Mieter etwa nicht erwarten, dass der Vermieter einen Baum fällen lässt, in dem sich ein Vogelsch

Freitag, 10. April 2026

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