Vögel müssen bleiben

von Redaktion

Lärm und Kot gehören zur Stadt dazu

Mieter müssen mit Vogelschwärmen in ihrer Nachbarschaft leben. Die Belästigung durch Lärm und Kot von Vögeln sei als großstadttypisch hinzunehmen, berichtet die Zeitschrift „Das Grundeigentum“. So können Mieter etwa nicht erwarten, dass der Vermieter einen Baum fällen lässt, in dem sich ein Vogelschwarm angesiedelt hat – zumal man für Baumfällungen meist eine Genehmigung braucht. Auch ein Überspannen von Bäumen durch Netze kann ein Mieter nicht ohne Weiteres einfordern. Denn die Vögel können sich in diesen Netzen verfangen und müssen dann gegebenenfalls befreit werden. Unter Umständen müsse der Vermieter dann mit einer Strafanzeige wegen Tierquälerei rechnen.

Einen Anspruch gegen den Vermieter haben Mieter nur, wenn in Folge der baulichen Gegebenheiten Vögel vermehrt auftreten.

Halten sich zum Beispiel Tauben in windgeschützten Nischen des Hauses, in Dachvorsprüngen oder gar in einer leer stehenden Wohnung auf, muss der Vermieter tätig werden, um Mieter vor Kot und Lärm zu schützen.

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