Wohngeld: So klappt‘s mitIhrem Antrag

von Redaktion

Wegen der Pandemie vereinfachen die Behörden den Ablauf – alles, was Sie wissen müssen

Wer knapp bei Kasse ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld vom Staat beantragen. Das gilt auch für einkommensschwache Eigentümer. Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Bezieher von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder BAföG – deren Wohnkosten werden bereits im Rahmen der Leistungen berücksichtigt.

Seit Januar 2020 ist das Wohngeld durchschnittlich um 30 Prozent gestiegen. So kletterte der durchschnittliche Zuschuss für Mieter im Zwei-Personen-Haushalt von 145 Euro auf 190 Euro.

Basis für die Berechnung des Zuschusses ist das Haushaltsgesamteinkommen, die Miete und die Anzahl der Haushaltsmitglieder.

Einen Antrag auf Wohngeld gibt es auf den Webseiten der zuständigen Stelle – etwa der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Wichtig: Ein Wohngeldantrag ist rückwirkend nicht möglich. Also so früh wie möglich stellen!

Generell wird Wohngeld ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, gewährt. In der Regel fließt der staatliche Zuschuss für zwölf Monate. Dann ist ein neuer Antrag nötig.

Angesichts der Corona-Krise hat das Bundesinnenministerium die Wohngeldstellen angewiesen, das Procedere zu vereinfachen. Derzeit können Berechtigte bereits bei vielen Wohngeldstellen einen Antrag formlos per E-Mail oder Telefon stellen. Damit eine schnelle Entscheidung ermöglicht werden kann, verzichtet die Behörde bei Erstantragsstellern darauf, deren Vermögen und die Wohnungsgröße zu prüfen.

Wer bereits Wohngeld bezieht, muss in der jetzigen Pandemie-Zeit übrigens keinen neuen Antrag stellen.

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