Neue Mietpreisbremse

von Redaktion

Was sich seit Frühjahr geändert hat

Seit April hat die Mietpreisbremse mehr Biss: Verlangt der Eigentümer mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, dürfen die Bewohner eine Senkung verlangen, erklärt der Deutsche Mieterbund. Für Verträge ab April 2020 können Mieter rückwirkend für 30 Monate eine Rückerstattung verlangen.

Für Verträge ab 2019 reicht es, den Eigentümer schriftlich darauf hinzuweisen, dass die Miete entsprechend der Mietpreisbremse zu hoch ist.

Bei älteren Mietverhältnissen muss die Begründung in das Schreiben mitgereicht werden.

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