Sichtschutz ist erlaubt

Der Schutz darf nicht über die Balkonbrüstung ragen. Foto dpa/Warnecke

Der Schutz darf nicht über die Balkonbrüstung ragen. Foto dpa/Warnecke

Was Sie am Balkon befestigen dürfen

Mieter dürfen an ihren Balkonen einen Sichtschutz anbringen. Er darf aber nicht über die Balkonbrüstung ragen und sollte mit dem Erscheinungsbild der Außenfassade vereinbar sein, erklärt der Mieterverein München. Hier müsse im Einzelfall abgewogen werden, was in Ordnung ist und was nicht.

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Dienstag, 31. März 2026

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