Sichtschutz ist erlaubt
Der Schutz darf nicht über die Balkonbrüstung ragen. Foto dpa/Warnecke
Was Sie am Balkon befestigen dürfen
Mieter dürfen an ihren Balkonen einen Sichtschutz anbringen. Er darf aber nicht über die Balkonbrüstung ragen und sollte mit dem Erscheinungsbild der Außenfassade vereinbar sein, erklärt der Mieterverein München. Hier müsse im Einzelfall abgewogen werden, was in Ordnung ist und was nicht.
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