Getönte Autoscheiben gelten als chic – und praktisch. Dabei dürfen getönte Scheiben im Auto jedoch nicht die Sicht des Fahrers einschränken – insbesondere bei Dunkelheit. Deshalb schreibt hierzulande die Straßenverkehrsordnung penibel vor, was bei abgedunkelten Autoscheiben erlaubt ist und was nicht. Wer sich daran nicht hält, dem droht das Erlöschen der Betriebserlaubnis für sein Fahrzeug, Bußgelder und Punkte in Flensburg.
Wohl die meisten Autofahrer achten bereits beim Kauf ihres Fahrzeugs darauf, dass dieses über abgetönte Fensterscheiben verfügt. Ist dies nicht der Fall, wird gerne nachgerüstet. Dafür bietet der Handel entsprechende Scheiben an, deren nachträglicher Einbau allerdings in der Regel recht kostenaufwendig ist. Deutlich preiswerter sind Scheibenfolien, für die abzudunkelnden Fahrzeugfenster. Wer klug ist, beauftragt einen Fachbetrieb mit dem Anbringen.
Die gesetzlichen Vorgaben für getönte Autoscheiben sehen vor, dass die sogenannten sichtrelevanten Scheiben nicht abgedunkelt werden dürfen. Dies gilt für die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben bis zur sogenannten B-Säule. 70 Prozent des Lichts müssen die Scheiben aber durchlassen, wie der TÜV erläutert.
Wer sich für Tönungsfolien entscheidet, sollte unbedingt darauf achten, dass sie eine sogenannte Bauartgenehmigung haben. Denn ohne diese erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Eine solche Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) wird meist vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt. Die ABE-Prüfnummer einer angebrachten Folie muss auf jeder Autoscheibe erkennbar sein. Wird man mit abgedunkelten Scheiben erwischt, die keine ABE aufweisen, ist mindestens ein Bußgeld von 50 Euro fällig. Als noch unangenehmer kann sich erweisen, dass beim Fahren ohne Betriebserlaubnis der Versicherungsschutz verloren geht. Eine geringe Strafe muss übrigens auch entrichten, wer bei einer Verkehrskontrolle die Papiere für die Betriebserlaubnis nicht vorweisen kann. Abgesehen von den Strafen, die bei einer nicht vorschriftsgemäßen Abdunklung von Autoscheiben drohen, macht sich eine falsche Tönung auch beim Fahren negativ bemerkbar – insbesondere bei Dunkelheit. Denn dann kann sich der Rundumblick erheblich verschlechtern ampnet/deg